Gern verwalten wir aber auch Ihre Sondereigentumswohnung als Mietwohnung oder Ihr Mietshaus – egal ob als Ein- oder Mehrfamilienhaus oder sogar als Feriendomizil. Sie sparen sich dabei die Auseinandersetzung mit Ihren Mietern werden rechtlich immer gut unterstützt. Egal ob bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung, bei der Durchsetzung von Mieterhöhungen oder bei den sogenannten „Schönheitsreparaturen“ – wir helfen Ihnen weiter. Und selbst bei der Neuvermietung, mit allen Risiken die damit heute verbunden sind, stehen wir Ihnen gern zur Seite. Sie dürfen sich gerne auf die anderen Dinge Ihres Lebens konzentrieren. Fordern Sie uns und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot von uns unterbreiten. Zum Kontaktformular